Wartung-Brandschutztüren

An Brandschutztüren werden hohe Anforderungen gestellt. Sie sollen im Ernstfall Leben und Sachwerte retten. Diese Aufgabe erfüllen sie jedoch nur dann zuverlässig, wenn sie richtig positioniert und – entsprechend der gesetzlichen Vorschriften – regelmäßig gewartet werden.

In Österreich müssen Brandschutztüren (inkl. dem Einbau, Zarge, Bänder, Schließvorrichtung usw.) das sogenannte UA-Zeichen führen, welches die Eignung als Brandschutztür gewährleistet und alle behördlichen Auflagen erfüllt.
Laut Önorm müssen Brandschutztüren zudem einmal pro Jahr von einem Sachkundigen auf ihre Funktion überprüft werden.

Die Anforderungen an Feuerschutztüren sind u.a. in folgenden Normen geregelt:

ÖNORM EN 13501 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
ÖNORM 3850 EN 1634 – 1 Brandschutztüren ein- u. zweiflügelig
ÖNORM 3852 Hub- Kipp- Schiebe- Falttore
ÖNORM EN 1634 – 3 R30 Rauchabschlüsse, ein- u. zweiflügelige Türen
ÖNORM 3860 Dachbodenabschlüsse
ÖNORM EN 1634 Entwurf für Prüfungen von Brandschutztüren
(siehe dazu auch ÖNORM Brandschutztüren)

Wir sind ein zertifizierter Betrieb zum Einbau und zur Wartung von Brandschutztüren, und unsere Leistungen enthalten u.a.:

Die Überprüfung, Wartung und Reparaturen von Brandschutztüren und -tore
Ein Eigener Prüf-Dienst
Die Erstellung einer Standortliste bzw. Prüfliste
Die Erstellung eines Prüfprotokolls
Der Eintrag ins Brandschutzbuch